für Auszubildende: Bitte stellen Sie bei Ihrem zuständigen Arbeitsamt einen Antrag auf
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Vom Arbeitsamt können unsere Internatskosten in voller Höhe (unter Anrechnung des Einkommens) übernommen werden. Entsprechende Bescheinigungen sende ich Ihnen
auf
Anfrage zu. Weitere Infos:https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab
BAB Rechner der Arbeitsagentur: Wählen Sie "Wohnheim mit
Vollverpflegung" und geben Sie als monatliche Internatskosten 744,80 € ein. http://babrechner.arbeitsagentur.de/
für Schüler: Bitte stellen Sie bei Ihrem
zuständigen Amt für Ausbildungsförderung einen Antrag gem. § 14a BAföG. Im
Zusammenhang mit der HärteV § 7 können unsere Internatskosten in voller Höhe (unter Anrechnung des Einkommens) gefördert werden. Entsprechende
Bescheinigungen sende ich Ihnen auf Anfrage zu.https://www.bafög.de/de/haerteverordnung-207.php
überbetriebliche Ausbildung: Die Kosten können in der Regel direkt mit der
Innung oder der überbetrieblichen Ausbildungsstätte abgerechnet werden.